Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I
In der Sekundararstufe I werden die Noten 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) für Leistungen im schriftlichen und müdnlichen Bereich vergeben. Diese werden durch die Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) vorgegeben. Die wichtigsten Regelungen und Erläuterungen hierzu können hier heruntergeladen werden:
Bewertungsraster des Léon-Foucault-Gymnasium
Die Vergabe von Noten erfolgt in der Regel anhand des Anteils der erbrachten Leistung gemäß des folgenden Bewertungsrasters. Hierbei ist zu beachten, dass einzelne Fachbereiche durch entsprechenden Fachkonferenzbeschluss abweichende Bewertungsraster einsetzen können.
Kopfnoten
Kopfnoten sind in der Sekundarstufe I Bestandteil der Bewertung von Schülerinnen und Schülern. Die Bewertung erfolgt hierbei hinsichtlich Mitarbeit, Ordnung, Betragen und Fleiß. Wesentliche Kriterien zur Erteilung von Kopfnoten können hier nachgelesen werden:
Korrekturzeichen
In Aufsätzen, Klassenarbeiten, Leistungskontrollen und anderen schriftlichen Leistungen werden im Rahmen der Bewertung Korrekturzeichen eingesetzt. Diese sollen Schülerinnen und Schülern transparent machen, aus welchen Gründen bestimmte Bewertungseinheiten vergeben werden oder nicht. Korrekturzeichen sind dabei in Sachsen einheitlich und verbindlich und gelten für alle Fächer. Informationen zu Korrekturzeichen können hier nachgelesen werden: