Abiturprüfung
Zur Abiturprüfung werden Schülerinnen und Schüler zugelassen, die
- sich ordnungsgemäß zur Abiturprüfung angemeldet haben,
- zum ersten oder zum zweiten Male an der Abiturprüfung teilnehmen,
- die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe bis zum Ende des Prüfungszeitraumes nicht überschreiten, die erforderlichen Kurse belegt haben und in die Gesamtqualifikation einbringen können,
- die für den Block I erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben oder mit Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Kurshalbjahr 12/II erreichen können.
Die Abiturprüfung erfolgt in 5 Prüfungsfächern: