Komplexe Leistungen / Besondere Lernleistung (BELL)

Jede Schülerin und jeder Schüler hat in der Klasse 10 oder in den Jahrgangsstufen 11 oder 12 eine Komplexe Leistung zu erbringen.

Komplexe Leistungen können sein:

  • die Erarbeitung und Dokumentation von umfangreichen Arbeitsprozessen,
  • umfangreiche schriftliche Arbeiten,
  • anforderungsbezogene Berichte, insbesondere über Praktika und Exkursionen,
  • die selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten.

Als Komplexe Leistung zählt insbesondere die Anfertigung einer Besonderen Lernleistung.

 Jede Komplexe Leistung muss eine Präsentation der Arbeitsergebnisse beinhalten.

Schülerinnen und Schüler, die in Abstimmung mit der Schule regelmäßig Lehrveranstaltungen einer Hochschule besuchen, sind von der Verpflichtung der Einbringung einer Komplexen Leistung befreit.